Deutschkurse und "Integrationskurse" in der Region Trier (Stand 02.09.2019)

 

"Integrationskurse" sind mehrmonatige Deutschkurse, die Sprachschulen in ganz Deutschland anbieten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden.

 

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Integrationskursen in der Region Trier.

 

Für Interessentinnen und Interessenten der Kurse:

Wenn Sie sich für einen der Integrationskurse interessieren, können Sie gerne mit dem Caritas - Jugendmigrationsdienst Trier Kontakt aufnehmen.  Bei den meisten Angeboten finden Sie auch die Kontaktdaten der Anbieter, so dass Sie direkt Informationen erfragen können.

 



Nähere Informationen zu Integrationskursen, Zulassungsvoraussetzungen, Antragsformulare

und die Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Beginn des Integrationskurses den Antrag auf einen Berechtigungsschein beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der zuständigen Ausländerbehörde. Dadurch können Sie die Kurse zu vergünstigten Kosten besuchen.

 

Wir beraten Sie gerne.

 

Neu: Integrationskurse

 

Eine aktuelle übersicht über Integrationskurse in Trier, Kreis Trier-Saarburg, Kreis Bernkastel-Wittlich und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie der Region Westeifel finden sie nun über die Datenbank des BaMF.

 

Hier geht es zur Datenbank:

http://www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Integrationskursort.html?nn=1368284

Achtung

 

Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive

 

- Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie

- Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG

 

Sie können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs stellen.

Hierfür müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Sie sind Asylbewerber, besitzen eine Aufenthaltsgestattung und die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Herkunftsländer:

· Syrien

· Eritrea

Alle anderen Herkunftsstaaten bei Einreise bis zum 31.07.2019

 

 

Des Weiteren dürfen Sie noch in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben oder nach der Dublin III-Verordnung verpflichtet sein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag zu stellen.

oder

Es wurde eine Ermessensduldung nach § 60a Abs.2 Satz 3  AufenthG erteilt.

Dazu gehören auch die "Ausbildungsduldung" nach § 60c AufenthG und die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, da diese eine Spezialform der Ermessensduldung sind.

oder

eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG.

 

Menschen aus den sog. "Sicheren Herkunftsstaaten" können nicht an einem Integrationskurs teilnehmen.:

Albanien, Bosnien und Herzigowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro Senegal, Serbien
 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, können nicht am Integrationskurs teilnehmen.

Weitere Informationen und Anträge bekommen Sie bei Ihren Ansprechpartnern des Migrationsdienst Caritasverband Trier e.V.